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AGB/Garantie der Georg Kaiser Rollerhandel und Vermittlung, zum Handel mit gebrauchten Vespa Fahrzeugen
1.Kaufvertrag 
Der Kaufvertrag kommt ausnahmslos unter Akzeptierung unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande .Als Gegenstand des Kaufvertrages sind nur in der Auftragsbestätigung schriftlich aufgeführte Punkte maßgebend. Nach Eingang unserer Auftragsbestätigung bei Ihnen gilt der Vertrag als rechtskräftig.
 2. Lieferung Die Ware ist nach erfolgter Auslieferung/Übergabe in Anwesenheit der Spedition/ des Verkäufers auf (Transport)Beschädigungen zu überprüfen . Sollte die Ware schadhaft sein ist die der Spedition/ dem Verkäufer umgehend mitzuteilen .Weiterhin muss die Ware innerhalb von 2 Tagen auf Zustand gemäß der in der Auftragsbestätigung angegebenen Punkte überprüft werden. Sollten hierbei Mängel festgestellt werden sind uns diese ohne Verzug ( spätestens nach 5 Werktagen)schriftlich anzuzeigen. Maßgebend ist hierbei der Eingang bei uns. Später gestellte Mängelhinweise werden von uns nicht akzeptiert. Beschädigte Ware wird von uns entweder ersetzt, repariert oder wir bezahlen nach Rücksendung den Kaufpreis zurück . Die Wahl der Leistung obliegt allein uns. 
3. Zahlungsbedingungen 
Die Rechnung ist mit Erhalt der Auftragsbestätigung im Voraus zu begleichen. Abzüge sind nicht zulässig. Sie ist innerhalb 1 Woche ab Eingang der Auftragsbestätigung zu begleichen.
 3.1  Zahlungsverzug 
Sollte die Begleichung der Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Wochen auf unserem Konto gutgeschrieben sein, erfolgt eine Erinnerung unsererseits mit erneuter Zahlungsfrist von 1 Woche . Sollte der Betrag der Zahlungserinnerung nicht innerhalb dieser Frist bei uns eingehen steht es uns frei vom Kaufvertrag zurückzutreten. Handelt es sich um eigens für den Kunden bestellte Ware , werden dem Kunden 30% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
4.Gewährleistung 
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft. Gewährleistung besteht nur im Rahmen der in unseren "Garantieangaben" angegebenen Punkte und bezieht sich ausnahmslos auf den Ersatz der aufgeführten Teile. Weitere Gewährleistung und Ersatzansprüche werden gänzlich ausgeschlossen. Reparaturkosten und Arbeitskosten anderer Werkstätten werden von uns nicht übernommen .Die Reparatur muss ausnahmslos durch uns erfolgen. Keine Gewähr übernehmen wir für alle Schäden und Mängel, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung entstanden sind. Weitere Ansprüche, die außerhalb unserer Gewährleistung liegen sind gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden. Weiteres auf unseren Garantiebestimmungen der Georg Kaiser Rollerhandel und Vermittlung, zum Handel mit Vespa Fahrzeugen


 5.Haftung 
Da es sich bei den von uns angebotenen Produkten um klassische Motorroller handelt, die teilweise über  50 Jahre alt sind übernehmen wir keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden, die aus dem Betrieb entstehen. Wir schließen daher jegliche Haftung aus . Der Betrieb der Motorroller erfolgt ausnahmslos auf eigene Gefahr des Betreibers.

6 .Garantiebedingungen für gebrauchte Fahrzeuge 
Wir geben Ihnen eine Teile-Garantie von 6 Monaten ab Übergabedatum . In dieser Zeit werden von uns nachfolgende Teile kostenlos ersetzt oder repariert. Ausgenommen sind Tuningartikel sowie aus der Verwendung dieser entstandenen Schäden.
Die Gewährleistung gilt für:
 Stoßdämpfer, Federn , Felgen, Rahmenschäden, Auspuffanlage, neue Zylinder und Kolben, Motoren mit neuem Gehäuse, Getriebe in Motoren mit neuen Gehäuse, elektronische Zündgrundplatten, neue Polräder/Lüfterräder.
Gewärleistungsauschluss  gilt über:
alte überholte Motoren in alten Originalgehäusen, mit  Zylinder, Kolben und Getrieben.
Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Verschleißteile sind: wie Züge, Bremsbeläge, Kupplung, Batterien, Leuchtmittel, sowie Reifen , Seilzüge, Luftfilter, Vergaser, technische Flüssigkeiten, ect..

Bitte beachten Sie, dass im Falle eines Defektes die Reparatur ausnahmslos in unserem Haus durchgeführt werden muss. Die Vespa muss uns hierzu "frei Haus" zugestellt werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen das betroffene Teil auch zu . Jedoch übernehmen wir nicht die Kosten für den Einbau oder Reparatur in einer anderen Werkstatt. Weitere Kosten und andere Teile werden von uns nicht ersetzt. Mängel sind uns sofort nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Mängel infolge von unsachgemäßer Handhabung sind von jeder Gewährleistung ausgeschlossen.  Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgeholfen. Gelingt dies trotz angemessener Nachfrist nicht, so kann der Käufer Minderung, ist die unzumutbar, Wandlung verlangen. Teilweise müssen Reklamationen mit dem Hersteller abgeklärt werden. Dies kann einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, insbesondere wenn dieser den Firmensitz im Ausland hat. Schadenersatz für unmittelbare und/oder mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. 
7.Schlussbestimmungen 
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedienungen unwirksam oder lückenhaft sein, behalten alle weiteren Bedingungen ihre Gültigkeit. An die Stelle einer unwirksamen oder lückenhaften Bedingung soll eine Vereinbarung treten, die dem Sinn und / oder wirtschaftlich verfolgtem Zweck der jeweiligen Bedingung am nähersten kommt. Sollte dies nicht möglich sein, so treten an ihre Stelle die gesetzlich vorgesehenen Bestimmungen.
8. Gerichtsstand ist Landsberg a. Lech

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